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Umsatzsteuer Senkungen von 19% auf 16%

Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen, u. a. den allgemeinen Umsatzsteuersatz für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% zu senken.

UPDATE vom 08. Juli 2020

Was bedeutet das in Bezug auf unsere Rechnungen?

Wir führen mit unseren Leistungen eine begrenzte Dauerleistung aus, welche wir in Teilleistungen bewirken. Damit greift einheitlich der Steuersatz, der bei Leistungserbringung der jeweiligen Teilleistung gilt.

Was bedeutet das für Sie?

Es greift der Umsatzsteuersatz, der aktuell im Monat der Leistungserbringung gültig ist. Also, für Ihre Rechnungen von Juli 2020 bis Dezember 2020 greifen die 16 %. Für Rechnungen für den Zeitraum davor und danach greifen die 19 %.

Information zu den Juli Rechnungen, die Sie erhalten haben:

  • Rechnungen, welche Sie Anfang Juli bereits von uns erhalten haben, weisen ggf. einen unrichtigen Steuerausweis gem. §14c UStG aus.
    Eine rückwirkende Korrektur aller Rechnungen ist so kurzfristig für uns nicht umsetzbar. Daher verweisen wir hiermit auf den Punkt 3.12 (Rz. 46) des aktuell gültigen BMF-Schreibens vom 30.06.2020 hin.
    Unter folgendem Link finden Sie hierzu weitere Informationen (PDF): 2020-06-30-BMF-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final
  • In diesem Passus ist erläutert, dass für Rechnungen, welche im Zeitraum nach 30.06.2020 und vor 01.08.2020, einen unrichtig ausgewiesenen Steuerausweis nach §14c UStG beinhalten, es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn der Umsatzsteuerausweis nicht berichtigt wird. Einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger wird aus Gründen der Praktikabilität aus derartigen Rechnungen der vollständige Vorsteuerabzug gewährt.

Information zu den August Rechnungen, die Sie erhalten werden:

Wir haben aktuell bereits alle unsere Systeme wieder angepasst, so dass ab sofort die Rechnungen mit dem richtigen Umsatzsteuerausweis erstellt werden.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Die Steuersenkung war, wie sicherlich für Sie auch, eine Herausforderung.

Häufige Fragen

Ich zahle meine Leistungen für 1 Jahr (oder mehr) im Voraus. Welcher Steuersatz ist dann maßgeblich?

Jahresrechnungen werden künftig entsprechend nach den einzelnen Teilleistungszeiträumen aufgeteilt. Beispiel: Jahresrechnung für Leistung xyz für 01.08.2020 bis 31.07.2021 Hier erhalten Sie zwei Rechnungen von uns. Eine für den Zeitraum 01.08.-31.12.2020 mit 16% und eine Rechnung für den Zeitraum 01.01.-31.07.2021 mit 19%

Ich habe bereits vor der temporären Steuersenkung meine Leistung für 1 Jahr (oder mehr) im Voraus bezahlt. Bekomme ich hier automatisch eine korrigierte Rechnung?

Rechnungen, welche in den Leistungszeitraum der temporären Steuersenkung fallen und noch vor dem 01.07.2020 in Rechnung gestellt worden sind, werden nur auf Wunsch nachträglich korrigiert. Eine automatische Korrektur wird nicht erfolgen.

Wichtige Informationen zu unserem Kundencenter:

Um Transparenz zu schaffen, werden ab sofort in unserem KundenCenter alle Produktpreise netto angezeigt.

Wir hoffen Sie konnten in Ihrem Hause dieses Projekt erfolgreich meistern.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Beste Grüße
Ihr Profihost Team

Aktualisiert am 9. Juli 2020

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